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Themenkreis Energieausweis

  

  

  

Themenkreis Energieausweis

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis ist in etwa mit einem Typenschein, wie man sie von Autos kennt, vergleichbar und beschreibt die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes bzw. einzelner Einheiten davon. Aufgrund eines Farbverlaufs („grün“ für gut, „rot“ für schlecht) kann man auf den ersten Blick erkennen, wie es um den ener-getischen Zustand bestellt ist. Weiters schlägt er auch Modernisierungsmaßnahmen vor, mit denen man den Energieverbrauch im Gebäude bzw. der einzelnen Einheit reduzieren kann. Natürlich sind diese Werte, ähnlich z.B. der Normverbrauchsangabe eines Autos, stark vom Nutzerverhalten abhängig, jedoch sollen sie eine Basis für eine überregionale Vergleichbarkeit schaffen.

Warum gibt es den Energieausweis?

Ein langfristiges Ziel der EU ist es, den Ausstoß von CO2 Emissionen erheblich zu senken. Große Einsparungspotentiale werden hierbei im Bereich von Gebäuden, insbesondere in Bezug auf deren Beheizung oder der Warmwasseraufbereitung, gesehen. Durch den Energieausweis soll eine Sensibilisierung der Endverbraucher bereits bei der Wohnraumsuche erreicht werden. Es soll einfach erkennbar sein, ob tendenziell mit eher hohen oder eher niedrigen Energiekosten zu rechnen ist und eine Entscheidungshilfe bei einer Wohnungs- bzw.  Haussuche darstellen. Der gewünschte Umkehrschluss wäre, so zumindest die Theorie, dass Wohn-raumsuchende sich durch diese Vergleichbarkeit der Objekte eher für die energiesparenden Alternativen entscheiden und die Verkäufer/Vermieter daher angehalten sind, in die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu investieren.

Wer hat die Befugnis zur Erstellung eines Energieausweises?

Laut Definition des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit handelt es sich vor allem um fachlich qualifiziertes Personal wie Zivilingenieure, Baumeister und technische Büros, die solche Aufträge ohne zusätzliche Qualifikation erfüllen dürfen. Für bestimmte Einzelsparten (z.B. Installateure oder Rauchfangkehrer) gibt es personenbezogene Einzelzertifizierungen.

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Wann ist ein Energieausweis vorzulegen?

Grundsätzlich wurde die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises bereits im Mai 2006 im Nationalrat beschlossen und ist bei der Vermietung, der Verpachtung oder dem Verkauf eines Objekts seit 1.1.2008 für Neubauten und seit 1.1.2009 für Altbauten verpflichtend vorzulegen. Allerdings konnte dem bis Ende November 2012 entgangen werden, denn wurde kein Energieausweis vorgelegt, galt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamt-energieeffizienz als vereinbart.

Dieses Hintertürchen hat der Gesetzgeber durch das Energieausweisvorlagegesetz 2012 (EAVG 2012), welches seit 1.12.2012 in Kraft ist, geschlossen.

Die wichtigsten Neuerungen durch das EAVG 2012 auf einen Blick:

  • Bereits in „Anzeigen in einem Druckwerk oder elektronischen Medien“ die den Verkauf, die Vermietung oder Verpachtung eines Objekts zum Ziel haben, müssen die Energiekennzahlen „Heizwärmebedarf“ (HWB) und „Gesamtenergieeffizienz-Faktor“ (fGEE) verpflichtend angegeben werden. Diese Pflicht gilt sowohl für den Verkäufer oder Bestandgeber (= Vermieter oder Verpachter) als auch für den von diesem beauftragten Immobilienmakler. (§ 3 EAVG 2012)
  • Gemäß § 8 EAVG 2012 kann von dieser Regelung vertraglich nicht abgegangen werden.
  • Werden die beiden Energiekennzahlen in einer Anzeige nicht bekanntgeben oder wird dem Käufer bzw. Bestandnehmer nicht „rechtzeitig“ ein Energie-ausweis vorgelegt,  entspricht dies einer Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von 1450 Euro zu betrafen ist.

Weiterführende Links:

Das Bundesgesetzblatt mit dem genauen Gesetzeswortlaut können Sie hier einsehen:

Bundesgesetzblatt 27/2012 (.pdf)

Weitere Informationen sind auch in den „Erläuternden Bemerkungen“ der Regierungsvorlage ersichtlich, die Sie hier einsehen können:

Erläuternde Bemerkungen zum Energieausweisvorlagegesetz (.pdf)

Fragen und Antworten rund um den Energieausweis können Sie auch auf den Seiten des Österreichischen Verbandes der Immobilienwirtschaft (ÖVI) einsehen:

Der ÖVI zum Themenkreis Energieausweis (Website)

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